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Chronik

Der Film fand in Deutschland schon seit 1924 Einzug in die Schulen, es gab aber nur in wenigen Großstädten die ersten Bildstellen. 1933 zentralisierte der Nationalsozialismus das Bildstellenwesen und stellte es unter die Zuständigkeit des Reichpropagandaministeriums. Im Jahr 1934 entstand das „Reichsinstitut für den Unterrichtsfilm“ , das die Bildstellen mit den ersten Medien versorgte. Die Finanzierung für den Aufbau des Bildstellenwesen und die Ausstattung der Schulen mit Stummfilmgeräten regelte der Erlass des Reichskultusministeriums vom 26.6.1934 (RK 520 Teil II), wonach in jedem Landkreis (Stadt) eine Kreis- bzw. Stadtbildstelle einzurichten war, die der Aufsicht des Landrats bzw. Oberbürgermeisters unter-stellt war. Während es zu Beginn des Jahres 1935 23 staatliche Landesbildstellen gab, waren es bereits 1939 rund 800 kommunale Kreis- und Stadtbildstellen, die die Aufgaben vor Ort übernahmen. (Quelle: „Medien und Bildung und Visionen, Ausgabe Bayern, Lahnstein 2000, S. 54“) Die Unterrichtsmedien wurden in der NS-Zeit stark gefördert, gerade der Unterrichtsfilm wurde für die Ziele der NS-Diktatur missbraucht. Ein Erlass des Kultusministeriums vom 15.5.1939 Nr. VII 25447 besagte: „Die Kosten der Kreis- und Stadtbildstellen tragen die sächlichen Schulträger, also in der Hauptsache die Gemeinden und die Landkreise …“ So wurde in diesem Erlass zu einem jährlichen Beitrag von 15 Pfg. für jeden Schüler/in geraten. 1943 fielen diese Schülerkopfbeträge weg, ….